Teilnahmebedingungen Jubiläumsgewinnspiel

Veranstalter des Gewinnspiels ist die „Brauerei Kesselring GmbH & Co. KG, Leithenbukweg 13, 97342 Marktsteft“, im Folgenden kurz „Brauerei“ genannt.

Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben und das 18. Lebensjahr vollendet haben, außer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Brauerei Kesselring GmbH & Co. KG, sowie deren Angehörige in gerader Linie. Die Teilnahme am Gewinnspiel
erfolgt über die Brauereiprofile auf Facebook und Instagram (im Folgenden auch Social-Media Kanäle genannt) und ist kostenlos.

Das Gewinnspiel läuft über 33 Wochen vom 01.05.2021 bis zum 17.12.2021. Jede Woche wird ein Gewinnpaket im Wert von je ca. 150 EUR verlost. Dieses beinhaltet 1 Dutch Oven (BBQ Toro DO6AX), 2 Kisten Bier (verschiedene Sorten gemischt mit 20 x 0,5 l und 20 x 0,33 l), eine Grillschürze,
1 T-Shirt, 2 Bierkrüge und einen Flaschenöffner. Ein Umtausch oder eine Barauszahlung ist nicht möglich. Der wöchentliche Turnus einer Gewinnrunde beginnt immer am Samstag mit einer entsprechenden Frage oder Aufgabe und endet (Einsendeschluss) am darauffolgenden Freitag um 20.00 Uhr. Der jeweilige Wochengewinner wird innerhalb von 72 Stunden nach Einsendeschluss ermittelt und dann von der Brauerei über eine persönliche Nachricht in der jeweiligen Social-Media Plattform informiert über die auch teilgenommen wurde. Das Gewinnpaket wird innerhalb von 21 Tagen nach Bekanntgabe entweder persönlich oder auf dem Postweg zugestellt.

Die wöchentliche Gewinnfrage bzw. -aufgabe wird immer Samstags mit Veröffentlichung des Posts auf den Social-Media Kanälen genau erläutert. Unter allen Teilnehmern wird ein Gewinner gezogen. Die Ermittlung des Gewinners erfolgt wöchentlich im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden Verlosung unter allen Teilnehmern. Ist das Gewinnspiel mit einer Aufgabe verknüpft, kommen ausschließlich diejenigen Teilnehmer in die Verlosung, welche die Aufgabe korrekt durchgeführt haben.

Die Brauerei weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten des Teilnehmers ohne Einverständnis weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen werden. Im Falle eines Gewinns, erklärt sich der Gewinner mit der Veröffentlichung seines Namens und Wohnorts in den vom Veranstalter genutzten Werbemedien einverstanden. Dies schließt die Bekanntgabe des Gewinners auf der Webseite der Brauerei und ihrer Social-Media-Kanäle mit ein.

Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel sind an die Brauerei zu richten. Die Kontaktmöglichkeiten finden sich im Impressumsbereich. Das Gewinnspiel der Brauerei unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Diese Verlosung steht in keiner Verbindung zu Facebook oder Instagram und wird von Facebook bzw. Instagram weder gesponsert, unterstützt noch organisiert. Der Empfänger der vom Teilnehmer bereitgestellten Informationen ist nicht Facebook bzw. Instagram, sondern die Brauerei. Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zum Wettbewerb sind direkt an die Brauerei und nicht an Facebook bzw. Instagram zu richten.

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.

Schadenersatzansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Teilnehmers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung von Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf; sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Werden Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf, einfach fahrlässig verletzt, haftet der Anbieter für die verursachten Schäden nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Die Einschränkungen der vorstehenden zwei Absätze gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.